Servicekonzept 

Für NORDIQ-Kunden wird folgendes Servicekonzept angeboten:

  1. Der Kunde kann einen Hot-Call-Service-Vertrag abschließen. Damit kann der Kunde jederzeit anrufen und erhält sach- und fachgerechte Unterstützung am Telefon.
  2. Der Kunde kann einen Full-Service-Vertrag abschließen. Dieser beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen aus dem Hot-Call-Service-Vertrag Software-Updates sowie je nach Wunsch Reparaturen der Gerätschaften und Wartungs- bzw. Schulungseinsätze.

  Für NORDIQ-Kunden, die keinen Vertrag abgeschlossen haben, gilt wie folgt:

  1. Während der Gewährleistung erhält der Kunde zu den üblichen Geschäftszeiten sach- und fachgerechte Unterstützung am Telefon.
  2. Nach Ablauf der Gewährleistung und/oder wenn kein Vertrag abgeschlossen wurde, fordert der Kunde über die Service-Rufnummer eine Hot-Call-Hilfestellung an. Diese wird nach beanspruchter Zeit einzeln abgerechnet. Ohne Service-Vertrag besteht grundsätzlich kein Anspruch auf telefonische Hilfestellung.

Preisliste Dienstleistungen  

Geschäftszeiten: werktags Mo - Fr. 8:00 - 17:00 Uhr

Hot-Call-Hilfestellung  während der üblichen NORDIQ Geschäftszeiten je angefangene ¼ Stunde 24,00 EUR
Hot-Call-Hilfestellung werktags außerhalb der üblichen NORDIQ Geschäftszeiten je angefangene ¼ Stunde 36,00 EUR
Hot-Call-Hilfestellung an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen je angefangene ¼ Stunde 48,00 EUR


Hot-Call-Service-Vertrag für telefonische Hilfestellung rund um die Uhr (7 Tage / 24 Stunden) – Pauschal je Monat*

42,00 EUR
Full-Service-Vertrag telefonische Hilfestellung rund um die Uhr, Garantieverlängerung Hardware, Updates Software (max. 60 Monate)Auf Anfrage

Servicebedingungen 

Alle Preise gelten zzgl. MwSt. NORDIQ sichert die Hilfestellung nach bestem Wissen zu, nicht aber ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis. Die HotCall Service-Gebühr ist ein Beratungshonorar und unabhängig vom Ergebnis in jedem Falle vom Auftraggeber zu entrichten. NORDIQ übernimmt Haftung für Schäden, die im Rahmen des HotCall Auftrages an den Gerätschaften des Auftraggebers entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden, werden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NORDIQ beruhen, ausgeschlossen. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. 

*Die Zahlungen aus Verträgen sind jährlich im Voraus nach Rechnungserhalt zu begleichen.